Neues Heizungsgesetz 2026: Was jetzt gilt
Das Gebäudeenergiegesetz ist Geschichte. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz – wir erklären, was das für Ihre Heizung bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine neue Gasheizung dürfen Sie wieder einbauen – ohne 65-Prozent-Pflicht und ohne Pflichtberatung.
- Ab 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“).
- Eine Pflicht zur Umstellung auf Wasserstoff gibt es nicht.
- Die Wärmepumpe fällt nicht unter die Bio-Treppe und wird – anders als eine reine Gasheizung – weiterhin gefördert.
Was sich geändert hat
Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 beschlossen. Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG, oft „Heizungsgesetz“ genannt) ab. Die wesentlichen Regeln gelten seit dem 29. Juli 2026, weitere Teile folgen schrittweise bis 2030.
Weggefallen sind vor allem:
- die Pflicht, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss,
- die vorgeschriebene Beratung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung,
- das Betriebsverbot für Gas- und Ölheizungen ab 2045,
- die Austauschpflicht für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind.
Die Bio-Treppe: was ab 2029 für neue Gas- und Ölheizungen gilt
Wer jetzt in einem bestehenden Haus eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sie ab 2029 mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben – zum Beispiel Biomethan, biogenes Flüssiggas, Bioöl oder Wasserstoff:
In der Praxis bleibt Ihre Heizung dieselbe: Sie beziehen dann bei Ihrem Versorger einen Tarif mit dem entsprechenden Bio-Anteil. Solche Tarife sind in der Regel etwas teurer als reines Erdgas. Die Einzelheiten zum Nachweis legt der Gesetzgeber noch fest. Unter bestimmten Voraussetzungen erfüllen auch Hybridheizungen – etwa Wärmepumpe plus Gas-Brennwertgerät – die Anforderungen.

Was moderne Gas-Brennwertgeräte können
Wir setzen Gas-Brennwertgeräte von Viessmann ein (Baureihe Vitodens). Sie sind für die neuen Regeln gerüstet:
- Ab Werk laufen sie mit Erdgas, Bio-Erdgas (Biomethan) und Gasgemischen mit bis zu 20 Prozent Wasserstoff. Die Stufen der Bio-Treppe lassen sich damit ohne Umbau erfüllen.
- Sie sind laut Hersteller „H2-ready“: Wird das Gasnetz eines Tages auf reinen Wasserstoff umgestellt, lassen sie sich mit einem Umrüstsatz auf 100 Prozent Wasserstoff umrüsten – ein neues Gerät ist dafür nicht nötig.
Und der Wasserstoff?
Eine Pflicht, Ihre Heizung auf Wasserstoff umzustellen, gibt es nicht. Ob und wann ein Gasnetz auf Wasserstoff umgestellt wird, plant der Netzbetreiber – nicht Sie als Eigentümer. Ab 2045 sollen nur noch klimaneutrale Brennstoffe geliefert werden. Dafür sind künftig die Gaslieferanten verantwortlich: Die Bundesregierung führt dazu eine eigene „Grüngas-Quote“ ein, die ab 2028 mit kleinen Anteilen beginnt.

Die Alternative: Wärmepumpe oder Hybridheizung
Eine Wärmepumpe arbeitet mit Strom und Umweltwärme und fällt deshalb nicht unter die Bio-Treppe. Sie wird weiterhin staatlich gefördert – eine reine Gasheizung dagegen nicht. Bei einer Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas-Brennwertgerät wird der Wärmepumpen-Anteil gefördert. Zusammen mit einer Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher erzeugen Sie einen Teil des Stroms dafür selbst.
Kommunale Wärmeplanung
Die Städte und Gemeinden erstellen derzeit ihre Wärmeplanung. Sie zeigt, wo künftig zum Beispiel Fernwärme- oder Wasserstoffnetze vorgesehen sind. Die Stadt Meerbusch erarbeitet ihren Wärmeplan gemeinsam mit der Stadt Willich; fertig sein soll er voraussichtlich Mitte 2027, gesetzlich spätestens zum 30. Juni 2028. Nach dem neuen Gesetz entsteht aus der Wärmeplanung für Sie als Eigentümer keine Pflicht – weder zu einem Anschluss noch zu einem bestimmten Heizungstyp.
Die Bundesländer dürfen eigene, weitergehende Regeln beibehalten. Wir prüfen für Ihr Vorhaben, was an Ihrem Standort gilt.
Für Vermieter
Wird in einer vermieteten Wohnung eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut, werden Netzentgelte und CO₂-Kosten ab 2028 und die Mehrkosten der Bio-Treppe ab 2029 zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
Häufige Fragen
Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Seit dem 29. Juli 2026 ist der Einbau einer neuen Gasheizung wieder ohne 65-Prozent-Pflicht und ohne Pflichtberatung erlaubt. Ab 2029 gilt für sie die Bio-Treppe.
Muss meine Gasheizung später auf Wasserstoff umgestellt werden?
Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht. Moderne Viessmann-Geräte lassen sich aber auf 100 Prozent Wasserstoff umrüsten, falls das Gasnetz später umgestellt wird.
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Eine gesetzliche Austauschpflicht für alte Heizkessel gibt es nach dem neuen Gesetz nicht mehr. Ob sich ein Austausch wirtschaftlich lohnt, zeigt unser Heizungs-Check.
Was ist mit meiner bestehenden Heizung?
Die Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen. Ihre vorhandene Heizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren lassen.
Gas oder Wärmepumpe – was ist für mich besser?
Das hängt von Ihrem Haus, den Heizflächen und Ihrem Verbrauch ab. Wir sehen uns Ihr Gebäude an und rechnen beide Varianten für Sie durch – inklusive Förderung.
Stand: Oktober 2026. Einzelheiten – etwa die Grüngas-Quote und der Nachweis der Bio-Treppe – legt der Gesetzgeber noch fest; Änderungen sind möglich. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.