Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen, die Pflichtberatung vor dem Einbau einer Gasheizung und das Betriebsverbot ab 2045 sind weggefallen.
Neu ist die sogenannte Bio-Treppe: Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen – 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Eine Pflicht zur Umstellung auf Wasserstoff gibt es nicht.
Was das für Gasheizung, Wärmepumpe und Förderung bedeutet, haben wir auf unserer Seite Neues Heizungsgesetz 2026 zusammengefasst.