Gewässerschutz Fachbetrieb nach §19I WHG

Als Betreiber einer Heizölverbraucheranlage sind Sie verpflichtet Ihre Anlage auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitsanlagen zu überprüfen, unabhängig davon ob es sich um einen bestehenden oder neuen Heizöltank hält. Daher empfehlen wir die regelmäßige Überprüfung Ihrer Anlage.