
Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
nach § 61 a Landeswassergesetz von Nordrhein-Westfalen
Roland Püllen GmbH ist zur "Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG NRW" zertifiziert.
Jeder Grundstückseigentümer ist nach § 61 a Landeswassergesetz NRW verpflichtet, alle im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks, regelmäßig auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Diese Dichtheitsprüfung sollten Sie grundsätzlich von einem zertifizierten Unternehmen durchführen lassen. Es muss ein Dichtheitsnachweis ausgestellt werden, ähnlich dem „Energiepass“. Dieser Nachweis muss aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.

